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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkehrs-Ausbildungs-Zentrum i. d. Opf. GmbH

1. Geltungsbereich   

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung von Beratungs-, Inhouse-, PCS- oder ähnlichen Aufträgen des VAZ. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.  

1.2 Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen durchgeführt. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Hierbei kommt es nicht darauf an, welche Bedingungen datumsmäßig zuletzt zugestellt wurden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch das VAZ.   

1.3 Die von dem VAZ eingesetzten Berater/Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrage und im Namen des VAZ. Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit eingesetzten Beratern sind ausschließlich über das VAZ abzuschließen.   

2. Durchführung des Auftrags   

2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg. Das VAZ führt Aufträge nach den jeweiligen anerkannten Regeln der Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung durch.   

2.2 Der Umfang des Auftrags wird bei dessen Erteilung schriftlich festgelegt. Änderungen sind vor Ausführung zu vereinbaren. Der Auftraggeber hat das Recht, vor einer entsprechenden Vereinbarung vom Vertrag zurückzutreten, falls ihm ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderung nicht zuzumuten ist. Er hat jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte bzw. eine angemessene Vergütung zu bezahlen. Das VAZ darf ohne Einwilligung des Auftraggebers Teile eines Auftrag im Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, wenn der Auftragnehmer ein Unternehmen der Koder-Gruppe ist oder sichergestellt ist, dass er die Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems des VAZ erfüllt.   

2.3 Nebenabreden und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter des VAZ oder von ihr beauftragte Dritte sind nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.   

2.4 Das VAZ behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen aus Gründen, die es nicht selbst zu vertreten hat, z.B. Erkrankung eines Referenten, unzureichende Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der angemeldeten Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilnehmer, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.    

3. Fristen und Termine   

3.1 Angegebene Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.   

3.2 Überschreitet das VAZ einen verbindlich zugesagten Termin zur Fertigstellung des Auftrags aus von ihr zu vertretenden Gründen und gerät dadurch in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Entschädigung für jede vollendete Woche Verzug von 1% (insgesamt höchstens 15%) des aufgrund dieses Verzuges rückständigen Auftragswertes geltend zu machen, soweit er wegen des Verzuges einen Schaden erlitten hat. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.    

3.3 Setzt der Auftraggeber dem VAZ während deren Verzuges eine angemessene Nachfrist und lässt das VAZ diese Frist aus von ihr zu vertretenden Gründen verstreichen oder wird die Leistung aus einem von ihr zu vertretenden Grund unmöglich, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.    

4. Mitwirkungspflichten des Kunden   

Bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen unterstützt der Kunde das VAZ in erforderlichem Umfang. Insbesondere übergibt er kostenlos und rechtzeitig die erforderlichen Informationen und Unterlagen und stellt ihm die erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Umgebungen zur Verfügung.Die Mitwirkungspflichten des Kunden stellen Hauptleistungspflichten dar.  

5. Gewährleistung, Haftung   

5.1 Die Gewährleistung des VAZ umfasst nur die ihr gemäß Nr. 2 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen.   

5.2 die Gewährleistungspflicht ist beschränkt auf die Nachbesserung eines Fehlers oder Mangels, wozu auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zählt, innerhalb einer angemessenen Frist. Erfolgt die Nachbesserung nicht, nicht rechzeitig oder schlecht, ist der Auftraggeber zur Minderung berechtigt.    

5.3 Beruht der Fehler oder Mangel, der kein Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft darstellt, auf einem von dem VAZ zu vertretenden Umstand, so haftet es für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden bei nur leicht fahrlässiger Schadenverursachung durch Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und je Auftrag nur bis zu einem Betrag von  - EUR 500.000 für Personen- und Sachschäden - EUR 125.000 für Vermögensschäden   Gleiches gilt für Aufwendungsersatzansprüche gem. § 633 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 476a BGB. Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.    

5.4 Die Haftungsbeschränkungen der Nummern 5.2 und 5.3 gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter des VAZ sowie der von ihr beauftragten Dritten.     

6. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen    

6.1 Das VAZ wird dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung entsprechend Nummer 2 in Rechnung stellen. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum angegebenen Termin zur Zahlung fällig. Bei späterer Zahlung werden für den offenen Rechnungsbetrag Verzugszinsen i.H.v. 2% p.a. über EURIBOR für den Zeitraum zwischen Fälligkeit  der Zahlung und Geldeingang in Rechnung gestellt. Bei Stornierung des Kurses fallen Stornogebühren von 50% des Gesamtbetrages an. Bei Nichterscheinen zum Kurs fällt der Rechnungsbetrag in kompletter Höhe an.   

6.2 Teilrechnungen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein; der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass das VAZ damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat.    

6.3 Reisekosten, Reisezeiten, Spesen und Übernachtungskosten werden ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt.    

6.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.     

7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz    

7.1 Von schriftlichen Unterlagen, die dem VAZ zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung von Aufträgen übergeben werden, darf dasVAZ Abschriften für ihre Akten anfertigen.   

7.2 Das VAZ verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm durch den Auftrag zur Kenntnis gelangenden Tatsachen, soweit diese sich auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand beziehen.    

7.3 An den von dem VAZ erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen etc. behält sich das VAZ die Urheberrechte ausdrücklich vor. Vereinbarungen über die Übertragung von Nutzungsrechten und die Vergabe von Lizenzen werden einzelvertraglich getroffen.   

7.4 Das VAZ ist berechtigt, Daten des Auftraggebers ausschließlich für eigene Zwecke zu verarbeiten, soweit die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.

7.5  Weitere Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO finden Sie unter: www.vaz-opf.de/service/datenschutzerklaerung/.

8. Sonstiges   

8.1 Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes.    

8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Rechtsstreitigkeiten ist Regensburg.     

Stand: September 2019, Rev. 3

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie hier als PDF downloaden!